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Schlichtung

Können Streitigkeiten zwischen Pächter und Vereinsvorstand, die das Pachtverhältnis betreffen, nicht vereinsintern in Gesprächen geklärt werden, findet eine Schlichtung statt.

Ziel der Schlichtung ist, beide Seiten an einen Tisch zu bringen, um einen vernünftigen Kompromiss zu finden, bevor Anwälte und Gerichte bemüht werden.

Alle Parteien erhalten abschließend ein Protokoll über die Vereinbarung.

Bei nahezu allen besprochenen Fällen der vergangenen Jahre kam es dank Fingerspitzengefühl und gutem Willen zu einer Einigung!

Die Schlichtungskommission trifft sich bei Bedarf:

Julia Kahle-Hausmann
Manfred Jablonski
Reinhard Nagel
Rainer Weddeling
Henrik Wolf

Schlichtungsordnung